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Integrierte Produktion (IP)
Die integrierte Produktion erlaubt die Anwendung chemisch-synthetischer Dünger und Pflanzenschutzmittel, jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Bekämpfungsmassnahmen gegen die verschiedenen Krankheiten (Pilzbefall), Schädlinge (Insekten) oder Unkräuter sind nicht zugelassen zur Vorbeugung, sondern dürfen nur eingesetzt werden, wenn die wirtschaftlichen Schäden ein genau festgelegtes und beobachtetes Mass überschreiten. Die integrierte Produktion verwendet teilweise - und immer mehr - biologische Bekämpfungsmethoden für Schädlinge. Dünger werden entsprechend den Bedürfnissen der Kulturen und der Art des Betriebes (mit oder ohne Tierhaltung, Bodenbeschaffenheit usw.) gezielt und in genau berechneten Mengen ausgebracht. Ein nach den Richtlinien der integrierten Produktion geführter Betrieb muss zwingend mindestens 7% seiner landwirtschaftlich bebaubaren Fläche naturnah begrünt und reich an einheimischen Wildblumen belassen (blühende Brachen, extensive Weiden), um die natürliche Fauna und Flora der Region zu fördern (in Genf beispielsweise das Rebhuhn). Zur Zeit befolgen 95% der Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz diesen Produktionsmodus. Extensive und « IP-Suisse » Produktion Sämtliche Bauernbetriebe, welche Getreide oder Raps extensiv anbauen, entsprechen den Grundanforderungen der integrierten Produktion (IP). Die genannte Produktionsmethode kommt nur bei Getreide (ohne Mais) und Raps zur Anwendung. Ihre Prinzipien sind mit jenen der integrierten Produktion identisch bis auf den Unterschied, dass die Anwendung von Insektiziden, Fungiziden sowie Halmverkürzungsmitteln gänzlich untersagt ist. Nur einzelne Herbizide sind noch zugelassen. Das Qualitätszeichen für diese Produktion ist ein Marienkäfer mit der Aufschrift „IP-Suisse“. Der biologische Anbau
Die biologische Landwirtschaft beachtet, wie ihr Name sagt, im grösstmöglichen Mass die biologischen Kreisläufe der Natur. Sie befolgt die Richtlinien der integrierten Produktion, aber untersagt darüber hinaus die Anwendung jeglicher synthetischer Hilfsmittel (Dünger und Pflanzenschutzmittel). Sie benützt andere Anbau- und Pflegemassnahmen im Kampf gegen Schädlinge und Unkräuter (Massnahmen, die übrigens immer mehr von der integrierten Produktion übernommen werden). Arbeiten zum Unterhalt der Kulturen wie die Unkrautbekämpfung werden mechanisch oder von Hand ausgeführt, was natürlich hohe Produktionskosten zur Folge hat. In der Schweiz muss jeweils der gesamte Betrieb den Grundsätzen des biologischen Landbaus unterstellt sein. Eine branchenweise Bewirtschaftung (Tierhaltung, Feldbau …) gemäss biologischem Landbau innerhalb eines Betriebes ist untersagt. Das Qualitätszeichen „Bio Suisse“ gewährleistet die Einhaltung sämtlicher Bio-Richtlinien.
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