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Die offiziellen Qualitätszeichen AOC und IGP sind traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung. Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC, Appellation d'Origine Contrôlée) bietet Gewähr, dass die Qualitätsprodukte im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. Beispielsweise stammt bei einem Käse die Milch aus einer klar definierten Region, wird dort verkäst und bis zur Reife des Produkts gepflegt. Die geschützte geografische Angabe (IGP, Indication géographique protégée) dient ebenfalls zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Die AOC- und IGP-Produkte werden nach traditionellen Produktionsmethoden hergestellt, die den Einfluss des Terroir auf das Produkt garantieren.
Sowohl die AOC als auch die IGP ist Produkte mit einem traditionellen Produktionsgebiet vorbehalten. Die Verbindung zwischen dem Produkt und dem Terroir ist bei der AOC ausgeprägter, da alle Produktionsetappen innerhalb des Gebiets stattfinden müssen. Bei der IGP muss nur eine Etappe innerhalb des Gebiets stattfinden (Quelle: www.aoc-igp.ch)
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